Warum du als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID Nummer benötigst (Update 2025)
Update 2025: Die Umsatzsteuer-ID-Pflicht betrifft weiterhin alle Verkäufer auf Online-Marktplätzen wie Etsy. Gute Nachricht: Beim Verkauf über deinen eigenen Online-Shop gelten andere, meist einfachere Regelungen. Mehr dazu erfährst du weiter unten im Artikel.
Good to know!
Erfahre alles rund um die neuen Regelungen zur Umsatzsteuer-ID und was das für dich als Handmade Business bedeutet.
Kurz und knapp für dich zusammengefasst. Los geht’s!
Warum Umsatzsteuer-ID für Kleinunternehmer?
Seit 2019 gilt, dass Betreiber von Online-Marktplätzen wie Amazon, Etsy oder Ebay für nicht abgeführte Umsatzsteuer haften. Das ist eine gute Sache, denn so wird es Verkäufern schwer gemacht, die ohne Gewerbeschein unterwegs sind.
Daher fordern die meisten deutschen Marktplätze bereits seit dem 01.10.2019 von in Deutschland ansässigen Verkäufern, dass diese eine "Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" an den Marktplatzbetreiber übermitteln. Diese bestätigt, dass der Verkäufer umsatzsteuerrechtlich auch erfasst ist.
In der Zwischenzeit gab es gesetzliche Änderungen und Verschärfungen, sodass sich die Marktplatzbetreiber noch weiter absichern wollen, um nicht in die steuerliche Haftung für die Geschäfte der dort tätigen Verkäufer zu kommen.
Bisher haben Ebay und Amazon Konten ohne hinterlegte USt-IdNr. angeschrieben, sie mögen diese bitte bis zum 1. Juli 2021 im Verkäuferkonto hinterlegen. Wer das nicht tut, wird von der Plattform ausgeschlossen.
Shops ohne hinterlegte USt-IdNr. werden aufgefordert, die Nummer zu hinterlegen oder der Shop wird geschlossen. Das hängt sicherlich auch mit der Tatsache zusammen, dass die sog. §22f-Bescheinigung (German VAT Certificate) Ende Dezember 2021 ihre Gültigkeit verloren hat und die Steuernummer diese Bescheinigung nun ersetzt.
Im Handmade Bereich gibt es viele Händler, die derzeit noch nicht über eine USt-IdNr. verfügen, weil sie es bis dato nicht mussten - nämlich die Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG.
Wer als Kleinunternehmer auch nach dem 01.07.2021 weiter auf Plattformen verkaufen möchte, muss zuvor (am besten sehr zeitnah) eine USt-IdNr. beantragen und dann dort hinterlegen. Es gibt ausdrücklich keine Ausnahme für Kleinunternehmer, siehe zB Hinweise auf eBay:
„Ab 1. Juli 2021 gilt: Auch für Kleinunternehmer ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verpflichtend. Es kommt auch hier nicht darauf an, ob der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, weil er von der Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer Gebrauch macht.“
Vereinfachte Steuerregeln im eigenen Online-Shop
Als Kleinunternehmer mit eigenem Shop profitierst du von:
✓ Keine Marketplace-spezifische USt-ID-Pflicht
✓ Einfachere Buchhaltung durch weniger Regularien
✓ Direkter Kontakt mit deutschen Kunden (keine OSS-Pflicht)
✓ Volle Kontrolle über deine Steuerangelegenheiten
🏪 Verkauf auf Plattformen (z.B. Etsy, Amazon, eBay):
✓ Verkauf nur mit Gewerbeschein, denn USt-ID ist PFLICHT, auch als Kleinunternehmer
✓ Keine Ausnahmen möglich
✓ Gilt seit 1. Juli 2021
✓ Umsätze werden ans Finanzamt vermittelt.
Als Kleinunternehmer weise ich doch keine Umsatzsteuer aus? Doch, jetzt schon!
Bei Kleinunternehmern halten sich Gerüchte, diese könnten oder dürften gar keine USt-IdNr. beantragen bzw. würden dann ihren Kleinunternehmerstatus verlieren.
Diese Befürchtungen sind falsch. Die Beantragung / Erteilung einer USt-IdNr. ist auch für Kleinunternehmer möglich und zulässig. Insbesondere ist mit der Erteilung der USt-IdNr. nicht – wie häufig befürchtet – der Verlust des Kleinunternehmerstatus verbunden bzw. geht damit keine Umsatzsteuerpflicht einher.
Die Begriffe Umsatzsteuerpflicht und Umsatzsteueridentifikationsnummer mögen in gewisser Weise ähnlich klingen, stehen jedoch nicht in einer Abhängigkeit zueinander. Mit anderen Worten: Ein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG bleibt auch dann Kleinunternehmer, wenn ihm eine USt-IdNr. zugeteilt worden ist.
Achtung: Die USt-IdNr. gehört ins Impressum
Eine erteilte USt-IdNr. gehört zwingend ins Impressum. Das ist eine Pflichtangabe - auch für Kleinunternehmer. Anderslautende, sich hartnäckig haltende Gerüchte, die besagen, dass ein Kleinunternehmer keinesfalls die USt-IdNr. im Impressum angeben dürfe, führen schnell in die Abmahnfalle.
Aufgepasst: Oft wird nicht die USt-IdNr., sondern stattdessen die Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer angegeben. Eine deutsche USt-IdNr. hat das Format „DE123456789“.
Abmahnsichere Rechtstexte findest du unter anderem bei der IT Recht Kanzlei.*
Fazit
Wenn du vorhast, auf Plattformen zu verkaufen, oder dies bereits tust, kümmere dich zeitnah um deine Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Diese wird nicht automatisch zugeteilt, sondern nur auf ausdrücklichen Antrag des Unternehmers hin. Die Beantragung der Erteilung einer USt-IdNr. erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Saarlouis und ist kostenfrei möglich.
Tipp für mehr Unabhängigkeit
Viele Handmade-Unternehmer nutzen diese Regelung als Anlass, um sich breiter aufzustellen.
Mit einem eigenen Online-Shop:
Sparst du dir bürokratische Hürden
Behältst du volle Kontrolle über dein Business
Bist du unabhängig von Plattform-Regelungen
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Quellen: www.it-recht-kanzlei.de // www.existenzgruender.de
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