Impressumspflicht für Shops mit Videomaterial
Was du jetzt zur erweiterten Impressumspflicht wissen musst
Das Wichtigste zum Thema kurz und knapp für dich zusammengefasst!
Bist du ein Shop Besitzer in Deutschland und veröffentlichst Reels TikToks oder ähnliches Videomaterial?
Dann pass’ jetzt gut auf - denn es gibt ein kleines Update im Gesetz, welches alle betrifft, die Videocontent bei Instagram & Co. veröffentlichen.
Als gewerblicher Account hast du sicher auf jeder Plattform dein Impressum hinterlegt. (Nein? Dann hole das aber schnell nach, denn das ist Pflicht - egal ob Instagram, Pinterest, TikTok oder dein Etsy Shop: Sie alle brauchen ein Impressum!)
Bereits im Jahr 2020 hat sich durch die EU-Richtlinie 2018/1808 bezüglich audiovisueller Mediendienste einiges im Telemediengesetz (TMG) getan.
Für wen gilt die erweiterte Impressumspflicht?
Alle Accounts, die Videos egal welchen Formates veröffentlichen, fallen unter die erweiterte Impressumspflicht. Die Länge der Videos spielt für diese Pflicht keine Rolle. Ausschlaggebend ist nur deren Urheberschaft und/oder Zweckrichtung (nämlich gewerblich). Erfasst sind ausdrücklich auch Reels, Shorts und sonstige Kurzvideo-Formate.
Die Nutzer sollen das Recht haben, nicht nur zu wissen, wer das Video macht, sondern auch, wer das Ganze im Auge behält.
Daher müssen alle kommerziell tätigen Accountinhaber, die fünf oder mehr Videos pro Account (instagram, TikTok, Pinterest, egal!) veröffentlicht haben, Angaben zur zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde machen.
Das sieht dann so aus:
Hast du deinen Shop beispielsweise in Baden Württemberg angemeldet, würde das Impressum um folgenden Passus erweitert werden: „Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Telefon: +49 711 66991-0, Telefax: +49 711 66991-11, E-Mail: info@lfk.de“.
Betroffen von dieser Erweiterung sind auch alle anderen sozialen Medien wie YouTube, Facebook, Pinterest, TikTok etc. mit entsprechendem Videocontent.
Hier findest du deine zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde
Die Adresse deiner zuständigen Medienanstalt kannst du hier finden.